Krankenversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland
Der Beitritt ist für Arbeitnehmer Pflicht, aber problemlos
Die Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer in Deutschland Pflicht. Vor dem ersten Arbeitstag sollte der Arbeitnehmer eine gesetzliche Krankenversicherung wählen und dort die Mitgliedschaft beantragen. Der Arbeitgeber wird vor dem ersten Arbeitstag nach der Krankenkassen-Mitgliedschaft fragen. Die Krankenversicherung beginnt an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältns beginnt.
Wer unter 5775,00 Euro im Monat verdient, muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist ungwöhnlich: Es gibt nicht eine, sondern rund 100 gesetzliche Krankenkassen. Diese gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die keinen Gewinn erzielen dürfen und ihre Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben erbringen.
Sie stehen dennoch im Wettbewerb miteinander um Mitglieder. Es gibt deshalb gewisse Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen. Bei der Auswahl kann man nicht viel falsch machen. Die Arbeit der gesetzlichen Krankenversicherungen ist streng reguliert. Die meisten Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Nach zwölf Monaten kann man innerhalb des Systems in jede andere gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Wer vor dem Tag der Arbeitsaufnahme in Deutschland einreist, muss für die Zeit zwischen Einreise und Arbeitsbeginn eine Gästeversicherung abschließen. Das ist nicht teuer und erspart Ärger bei der Einreise. EU-Bürger brauchen diese Gästeversicherung in der Regel nicht.
Arbeitnehmer mit einem Gehalt über 5775,00 Euro pro Monat können sich privat versichern. Für Arbeitnehmer mit zeitlich begrenztem Aufenthalt und einem Gehalt über 5775,00 Euro gibt besondere, etwas günstigere private Krankenversicherungen für Expats.
Welche Krankenkasse wählen?
Das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist gesetzlich geregelt und entspricht einem hohen Standard. Bei Beiträgen und Leistungen gibt es gewisse Unterschiede. Für Eilige hier die beiden in diesem Portal am häufigsten gewählten Krankenkassen.
Die hkk - Handelskrankenkasse ist die deutschlandweite Krankenkasse mit dem günstigsten Beitrag. Die Techniker Krankenkasse ist die größte deutsche Krankenkasse, die Geschäftsstellen in ganz Deutschland unterhält und eine guten auch englischsprachigen Service bietet. Hier können Sie einen Beitrittantrag in diese Krankenkassen stellen:
Aber vergessen Sie nicht: Es gibt viele weitere gesetzliche Krankenkassen, die Sie wählen können. Mit unserem Krankenkassen-Rechner können Sie Krankenkassen vergleichen und den Beitrag berechnen. Hier finden Sie eine Liste aller gesetzlichen Krankenversicherungen.
Beim Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse hilft der Krankenkassen-Wechselservice. Dort können Arbeitnehmer, die aus dem Ausland kommen, eine passende Krankenkasse für sich und ihre Familie in Deutschland schnell finden und den Beitritt gleich beantragen.
Wie hoch ist der Beitrag?
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist ein Solidarsystem. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder werden kostenlos mitversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Einkommen berechnet. Wer viel verdient, zahlt mehr, wer weniger verdient, zahlt auch weniger.
Der günstigste Beitrag einer deutschlandweiten Krankenkasse liegt bei 14,99 Prozent des Gehalts, je nach Krankenkasse liegen die Beiträge in der Regel zwischen rund 15 und 16 Prozent. Davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Der tatsächlich vom Arbeitnehmer-Beitrag beläuft sich also auf 7,5 bis 8,5 Prozent des Gehalts. Der Beitrag wird als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet.
- Hier finden Sie eine Liste der Beitragssätze für Arbeitnehmer.
- Hier können Sie die Beiträge berechnen.
Wie funktioniert der Krankenkassen-Beitritt genau?
Mit der Arbeitaufnahme werden Sie in Deutschland versicherungspflichtig und jede gesetzliche Krankenkasse muss Sie aufnehmen. Sie müssen die Krankenkasse auswählen und dort einen Antrag stellen. Den Zugang zu den Formularen der Krankenkassen in Deutschland finden Sie unten auf dieser Seite. Die Reihenfolge entspricht der Höhe des Beitrags der bundesweiten Krankenkassen. Die günstigsten Krankenkassen stehen oben.
Krankenkasse
Beitragssatz
Mitgliedsantrag
16,44 %
›
16,79 %
›
17,00 %
›
17,05 %
›
17,05 %
17,10 %
17,10 %
›
17,10 %
17,40 %
›
17,45 %
›
17,49 %
›
17,50 %
›
17,56 %
›
17,58 %
›
17,58 %
›
17,59 %
›
17,70 %
›
17,70 %
›
17,80 %
›
17,85 %
›
17,85 %
17,87 %
›
17,89 %
›
17,93 %
›
17,99 %
›
17,99 %
›
18,00 %
›
18,00 %
›
18,00 %
›
18,10 %
›
18,38 %
›
18,39 %
›
18,49 %
›
18,50 %
›
19,00 %
›